Bei Zwangserkrankungen werden Zwangshandlungen und Zwangsgedanken unterschieden.
Zwangshandlungen wie z.B. zwanghaftes Waschen oder zwanghaftes Kontrollieren müssen in stereotyper ritualisierter Form durchgeführt werden und sind für die Betroffenen äußerst qualvoll. Zwangshandlungen coupieren und kontrollieren Ängste wie z.B. bei einem Waschzwang die Angst, sich mit schrecklichen Krankheiten anzustecken.
Zwangsgedanken sind Ideen, die sich dem Betroffenen gegen den Willen aufdrängen und ihn stereotyp beschäftigen. Meist handelt es sich um aggressive Inhalte (z.B. sich selbst oder anderen Menschen etwas antun zu müssen) oder um Gedanken, die sich mit Verschmutzung oder Ansteckung befassen. Auch hier müssen oft ritualisierte „Gegenmaßnahmen“ wie z.B. Zählen, zwanghaftes Abfahren von Autostrecken (es könnte jemand überfahren worden sein) ergriffen werden, um die aufkommenden Ängste zu kontrollieren.